Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Klienten/der Klientin bzw. dem Kunden/der Kundin und
Sina Gunkel Coaching, Mentoring & Beratung
Sina Gunkel
Wohlwillstraße 11
20359 Hamburg
info@sinagunkel.com
folgender Vertrag zustande:
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Sina Gunkel Coaching, Mentoring und Beratung – Sina Gunkel und dem/der Klienten/Klientin bzw. dem Kunden/ der Kundin, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coachin und dem/der Klienten/in als Coachingvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der Coachin, das Coachen bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Coachin zum Zwecke des Coachings, des Mentorings und/oder der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung sowie Entspannungsübungen wendet.
Die Coachin ist berechtigt, einen Coachingvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Coachin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coachin für die bis zur Ablehnung des Coachings entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des Coachingvertrages
Die Coachin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching, Mentoring und Beratung anwendet. Die Coachin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klienten/der mutmaßlichen Klientin entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht
gestellt oder garantiert werden. Die Coachin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Klienten/der Klientin
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang eines weiteren Coachings im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Die Coachin ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Coachinginhalte verneint.
Ein Coaching ersetzt nicht eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Ein Coaching ersetzt keine Psychotherapie. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert (psychisch und körperlich) ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes/Psychotherapeuten zu begeben.
§ 4 Honorierung der Coachin
Die Coachin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Coachin und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste bzw. auf der Webseite der Coachin aufgeführt sind. Alle ausgewiesenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Andere Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind vor jedem Coaching von dem/der Klienten/in über das Buchungstool Amelia zu bezahlen. Nach Abschluss des Coachings erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Gesamtrechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Coachingzeitraum.
Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die Coachin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem/der Klient/in selber zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von
100 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In
diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die von Seiten der Coachin abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Coachin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Coachin nicht gestattet.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nicht. Die Coachingsitzungen sind selbst zu zahlen.
§ 5 Vertraulichkeit des Coachings
Die Coachin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte des Coachings, sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Klienten/in (Schweigepflichtentbindung).
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Coachin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Die Coachin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
Sofern der/die Klient/in eine Akte über das Coaching verlangt, erstellt die Coachin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coachingvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es
sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Datenschutz
Ich handhabe alle Daten meiner Klient/innen vertraulich. Davon ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und
der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtete bin, bsp. auf behördliche
oder gerichtliche Anordnung. Meine vollständige Datenschutzerklärung, die Sie hiermit akzeptieren, finden Sie unter https://sinagunkel.com/datenschutz
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Coachingvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die
Wirksamkeit des Coachingvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
